Unsere Leistungen im Überblick
Behandlungspflege (Krankenkassen)
§ 37.2 SGB V
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen bei
Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Behandlung eines Dekubitus
Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
Inhalation
Stomaversorgung
Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
Körperpflege (Pflegekassen)
§36 SGB XI
Große Körperpflege
Kleine Körperpflege
Transfer/An-/Auskleiden
Hilfe bei der Ausscheidung
derzeit nicht belegt!!
Lagern
Mobilisation
Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung (ohne außerhäusliche Begleitung)
Zubereiten einer einfachen Mahlzeit
Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch
Zubereitung (i. d. Regel) einer warmen Mahlzeit in der häuslichkeit des Pflegebedürftigen
derzeit nicht belegt!!!
Waschen, Bügeln, Reinigen
Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
Beheizen
nicht belegt!!!
nicht belegt!!!
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
Beratungseinsätze
§37.3 SGB XI
Wir führen im Auftrag der Pflegekassen Beratungseinsätze durch. Je nach Pflegegrad ergeben sich dadurch halbjährliche oder vierteljährliche Beratungsbesuche.
Die Beratungsbesuche werden für gewöhnlich vor Ort im häuslichen Umfeld durchgeführt. Es erfolgen Beratungen und Beantwortungen offener Fragen. Gerne können auch Anleitungen erfolgen um potentielle Risiken zu vermeiden, oder die eigene Gesundheit der Pflegeperson zu schonen.
PG 2 bis PG 3 (halbjährliche Beratungseinsätze)
PG 4 bis PG 5 (vierteljährliche Beratungseinsätze)
Es ist nicht ausschlaggebend, wann der letzte Beratungseinsatz erfolgte. Es zählt immer das im Jahr geltende Halbjahr oder Vierteljahr.
Häusliche Grundpflege
§37.1 SGB V
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist es manchmal nötige, pflegerische Unterstützung zu erhalten, obwohl man keinen Pflegegrad hat. Hier kann das Krankenhaus eine Verordnung ausstellen, welche die ersten sieben Tage gültig ist und der Hausarzt kann dann eine Folgeverordnung für weitere 21 Tage verordnen.
WICHTIG!!
Sollten Sie schon einen Pflegegrad haben oder der Sozialarbeiter vom Krankenhaus einen Eilantrag für Pflegegraderteilung gestellt haben, wird die Verordnung von der Krankenkasse nicht genehmigt.
Verhinderungspflege
§39 SGB XI
Anspruch auf Verinderungspflege haben sie ab Pflegegrad 2. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 6 Monate pflegebedürftig sind und bei der Pflegekasse eine Pflegeperson angegeben ist.
Die Verhinderungspflege können Sie zum Beispiel einsetzen, sollte die Pflegeperson verhindert sein oder entlastet werden. Hierfür stehen dem zu pflegenden Menschen pro Jahr 1.685 Euro zu, welches bei der Pflegekasse jährlich neu beantragt werden muss.
Die Verhinderungspflege kann durch einen Pflegedienst, aber auch durch Nachbarn oder Freunde durchgeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass keine Verwandten oder Verschwägerte berücksichtigt werden.
Sollte die Verhinderungspflege nicht ausreichen, so kann die Kurzzeitpflege in der Höhe von 843 Euro hinzugezogen werden, so dass sich das Gesamtbudget pro Jahr auf 2.528 Euro erhöht.
Ab dem 01. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro. Die Vorpflegezeit von 6 Monaten entfällt, so dass der Anspruch sofort ab Pflegegrad 2 gilt.
Unser Privatzahlerkatalog
Sollten Sie außerhalb der Kranken- und Pflegekassen wünsche haben, so können Sie mit uns private Leistungen vereinbaren. Beim Abschluss eines Pflegevertrages erhalten Sie immer einen Privatzahlerkatalog ausgehändigt. Eine Privatleistung erfolgt nur, wenn sie uns diesen explizit in Auftrag geben.
Folgende Privatleistungen könnten sie z. B. in Auftrag geben:
Botengänge (z.B. Post, Zeitungen, usw.)
Außerplanmäßige Einsätze außerhalb der Tourenplanung.
Leistungserbringungen, welche nicht als Leistungskomplex seitens der Kranken- und Pflegekassen vereinbart sind.
Blutzuckermessungen außerhalb der ärztlichen Anordnung.
Einreibungen (Einreibungen, welche Wirkstoffe enthalten dürfen nur auf ärztliche Anordnung erfolgen)
Pflegesachleistungen und Pflegegeldleistungen im Überblick
(Stand 01.01.2025)
| Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
|---|---|---|
1 | -- kein Anspruch -- | -- kein Anspruch -- |
2 | 796,00 € | 347,000 € |
3 | 1497,00 € | 599,00 € |
4 | 1859,00 € | 800,00 € |
5 | 2299,00 € | 990,00 € |
Unser Team
Lernen Sie unser Team kennen
Unser Pflegeteam besteht ausschließlich aus examinierten Pflegekräften.
Unser Pflegeteam besteht derzeit aus 10 Teammitgliedern:
- Beatrix Ehrmann (Pflegedienstleitung)
- Yvonne Bauer (stellvertretende Pflegedienstleitung und Praxisanleiterin)
- Robert Ehrmann (Gesellschafter, Praxisanleiter)
- Dreijährige examinierte Altenpflegerin (I.C.W. Wundexpertin)
- Dreijährig examinierter Altenpfleger
- Dreijähriger examinierter Pflegefachmann (Generalistik)
- Ein Auszubildender in der Generalistikausbildung ab 2027
- Einjährig examinierte Altenpflegehelferin
Zusätzlich werden wir durch eine Hauswirtschaftskraft unterstützt. Sollten unsererseits keine Kapazitäten vorhanden sein, können wir Ihnen auf jeden Fall weiterhelfen und geben Ihnen Kontaktdaten zu anderen Einrichtungen, welche hauswirtschaftliche Leistungen anbieten.
